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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Visibelle IT-Services Stefan Steinhäuser (nachfolgend „Visibelle") und ihren Kunden über die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen – insbesondere individuelle Softwareentwicklung und -anpassung, IT-Beratung, Netzwerkbetreuung und -support – sowie über sonstige damit im Zusammenhang stehende Leistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo diese AGB zwischen beiden Gruppen unterscheiden, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn Visibelle ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote von Visibelle sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Visibelle oder durch den Beginn der Auftragsausführung zustande.

(2) Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail); dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten bzw. in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Warenlieferungen verstehen sich die Preise ab Sitz von Visibelle in Mönchengladbach, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass ein Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten wird, zeigt Visibelle dies dem Besteller unverzüglich an. In diesem Fall kann der Besteller den Vertrag hinsichtlich der betroffenen, noch nicht ausgeführten Leistung außerordentlich kündigen (§ 650 BGB).

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die von Visibelle angebotenen Zahlungsmethoden; abweichende Zahlungswege bedürfen gesonderter Absprache.

(4) Ein Unternehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt.

(5) Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann Visibelle für ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen und eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

§ 4 Individuelle Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen

(1) Umfang, Inhalt und Ablauf einer Softwareentwicklung, -anpassung oder sonstigen IT-Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gemeinsam abgestimmten Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichtenheft, Angebot per E-Mail).

(2) Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung angemessen mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen, Zugänge, Testumgebungen und Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Visibelle; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(3) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Request), werden Mehraufwand und Terminverschiebungen vor Ausführung in Textform abgestimmt und nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach Aufwand vergütet.

(4) Bei Werkleistungen (z. B. Erstellung eines abgrenzbaren Softwaremoduls) gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nach Fertigstellung ausdrücklich abnimmt, eine gesetzte angemessene Abnahmefrist ungenutzt verstreichen lässt, ohne wesentliche Mängel zu rügen, oder die Leistung produktiv in Gebrauch nimmt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 5 Nutzungsrechte, Quellcode, Urheberrecht

(1) Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn individuell entwickelten Software für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.

(2) Rechte an Software-Bausteinen, Bibliotheken, Frameworks oder sonstigen Komponenten, die nicht eigens für den Kunden entwickelt wurden (z. B. Open-Source-Komponenten, von Visibelle projektübergreifend genutzte Basiskomponenten), bleiben unberührt und richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber bzw. verbleiben bei Visibelle.

§ 6 Lieferung von Waren

6.1 Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich angemessen bei Umständen, die Visibelle nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe bei Vorlieferanten, höhere Gewalt); in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert.

6.2 Gefahrübergang

Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Verbrauchern erst mit Übergabe an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB); bei Unternehmern bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen.

6.3 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Visibelle. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Visibelle berechtigt, die Ware herauszuverlangen; dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern Visibelle dies nicht ausdrücklich erklärt.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Rügepflicht im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, in Textform zu rügen (§ 377 HGB); andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

7.2 Gewährleistungsfristen

Mängelansprüche bei Warenlieferungen verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung; gegenüber Unternehmern in 1 Jahr. Bei gebrauchter Ware kann die Frist gegenüber Verbrauchern nur verkürzt werden, soweit dies gesondert vereinbart wird; ohne gesonderte Vereinbarung gelten auch hier 2 Jahre.

Bei individueller Softwareentwicklung besteht der Gewährleistungsanspruch vorrangig in Nacherfüllung (Mängelbeseitigung); schlägt diese fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

7.3 Digitale Produkte / Aktualisierungspflicht

Soweit der Kunde Verbraucher ist und die gelieferte Software als digitales Produkt im Sinne des § 327 ff. BGB einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 327e BGB) unverändert.

7.4 Umgang mit Veränderungen durch Dritte

Nimmt der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Visibelle Änderungen an gelieferten Geräten oder an der Software vor, entfällt die Gewährleistung insoweit, als die Änderung nachweislich ursächlich für den gerügten Mangel ist.

§ 8 Haftung

(1) Visibelle haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von Visibelle beruhen. Ferner haftet Visibelle unbeschränkt im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Visibelle der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Visibelle für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Für Datenverlust haftet Visibelle nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Visibelle verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Visibelle.

(2) Erhält Visibelle im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten, die der Kunde als Verantwortlicher verarbeitet (z. B. bei Wartung von Kundensystemen), schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Tätigkeit einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt dies nur, soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entgegenstehen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Mönchengladbach. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht; hier bleibt es beim gesetzlichen Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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